Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil vom 26. Februar 2020 entschieden, dass Menschen – als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben haben. Dieses Grundrecht schließt ausdrücklich die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die freiwillige Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen.
Die Bundesregierung hat nach dem Urteil bisher kein neues Gesetz zur gesetzlichen Regelung der Suizidassistenz verabschiedet. Zwei entsprechende Entwürfe scheiterten im Sommer 2023 im Bundestag. Eine neu gebildete fraktionsübergreifende Gruppe befasst sich derzeit erneut mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs
Durch dieses Urteil hat sich aber bereits die Praxis in Deutschland verändert. Unter anderem bieten Ärzt*innen, aber auch Sterbehilfevereine ( z.B. die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, DGHS u.a.) organisierte Beratung und Sterbebegleitung an.
Assistierter Suizid ist also mittlerweile eine geübte Praxis, die Zahlen nehmen zu. Pastor*innen werden im Rahmen ihres Berufs immer häufiger damit konfrontiert, oftmals in der Seelsorge für An- und Zugehörige. Dafür will dieses Kolleg den Blick schärfen und zu einer eignen Position und Praxis helfen.
Es geht in diesem Kolleg
- um die rechtlichen Bestimmungen, unter denen heute Assistierter Suizid gesetzlich erlaubt ist
- um die ethischen Fragestellungen, die dieses Urteil anstößt
- um Erfahrungen aus einer Pflege- und Seelsorgepraxis, die diesen Wunsch kennt und ihm begegnen muss
- um die vielschichtigen Themen, die bei An- und Zugehörigen in diesem Zusammenhang im Raum sind und begleitet werden wollen
- darum, eine eigene Haltung zu diesem Thema zu entwickeln
- darum, wie eine hilfreiche Begleitung eines Sterbewilligen und/oder seiner An- und Zugehörigen aussehen kann.