Alle Kurse des Pastoralkollegs stehen Ihnen offen.
Als Pastorin oder Pastor im Probedienst in der Nordkirche nehmen Sie laut Rechtsverordnung an Fortbildungen in den ersten Amtsjahren (FEA) teil. Die neue Gesetzesvertretende Rechtsverordnung ist noch jung. Sie umfasst die Teilbereiche Kurse (Pflichtkurse und Wahlkurse), Studientage, Supervision und Coaching.
Das Pastoralkolleg bietet Ihnen mit vielfältigen Kursen, Studientagen und Beratungsangeboten die Möglichkeit, sich in Ihren ersten Amtsjahren weiter zu qualifizieren und Ihre pastorale Arbeit zu reflektieren. Unsere Studienleitungen besuchen Sie im Rahmen Ihres Dienstbeginns vor Ort. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Supervisionsgruppe oder nach Geistlicher Begleitung und bieten auf Wunsch Einzelcoachings an.
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Kurse und Kollegs
Zur Erlangung der Anstellungsfähigkeit ist die Teilnahme an insgesamt sechs Kurswochen nachzuweisen – jeweils drei Pflichtkurse und drei Wahlkurse.
Pflichtkurse
Das Pastoralkolleg bietet drei einwöchige Pflichtkurse an, die thematisch auf die Belange des Dienstbeginns zugeschnitten sind.
Im Verlauf des ersten Amtsjahres werden zwei Kurse als verpflichtend vorausgesetzt:
- Leiten im Konflikt und
- Gemeindeentwicklung interprofessionell.
Der Kurs „Leiten im Konflikt“ bietet die Möglichkeit, sich mit den eigenen Leitungskompetenzen im komplexen Sozialgefüge einer Gemeinde auseinanderzusetzen, sowie die persönlichen Herausforderungen der pastoralen Rolle zu identifizieren. Was wird von mir erwartet? Welche Vorstellungen habe ich selbst? Wie kann ich Grenzen benennen, und gleichzeitig meine Gaben entfalten?
Der Kurs „Gemeindeentwicklung interprofessionell“ baut auf dem Kurs zur Gemeindeentwicklung aus dem Vikariat auf und widmet sich insbesondere der interprofessionellen Perspektive. Was wird gebraucht, was ist dran? Welche Anliegen bringe ich ein – welche bringen andere mit? Wie begünstige ich eine Kultur, die Chancen und Ressourcen sichtbar macht? Wie sieht ein Bild der Kirche von morgen aus, das Hoffnung gibt?
Im zweiten oder dritten Amtsjahr wird der Kurs „In voller Fahrt“ belegt, für den zwischen mehreren Terminen gewählt werden kann. Darin behandeln wir Themen, die für das Leben und Arbeiten als Pastor:in wichtig sind: Leitung, Prävention von sexualisierter Gewalt, Arbeitsorganisation, Salutogenese und die Dimension Nähe und Distanz.
Anmeldung zu den Pflichtkursen
Bitte melden Sie sich per Mail bei linda.pinnecke@pastoralkolleg-rz.de für die Pflichtkurse an.
Bitte denken Sie daran, mögliche Bedarfe an Kinderbetreuung zu benennen und uns etwaige Allergien und Essenswünsche mitzuteilen.
Wahlkurse
Dazu kommen drei anzurechnende einwöchige Wahlkurse, von denen nach Antragstellung einer von einem anderen Anbieter stammen darf. Die Wahlkurse können Sie aus dem gesamten Programm auswählen, wobei mindestens ein Kurs dem Schwerpunkt 2 zugeordnet werden muss. Zwei halbwöchige Kollegs können als eine Kurswoche angerechnet werden.
Für welchen Schwerpunktbereich ein Kurs angerechnet werden kann, ist bei der jeweiligen Ausschreibung gekennzeichnet.
Schwerpunkt 1: Berufsbiographie und Leitungshandeln
Schwerpunkt 2: Ökumenische und gesellschaftliche Dimension kirchlichen Handelns
(Ökumene, Diakonie, Kirche in der Arbeitswelt, Kulturtheologie, Gemeinwesenarbeit)
Schwerpunkt 3: Kernbereiche pastoralen Handelns in der Ortsgemeinde
(Gottesdienst und Kasualien, Seelsorge, Bildung und Theologie, Gemeindeentwicklung und Gemeindepädagogik)
Studientage
In der Probedienstzeit nehmen Sie an mindestens vier Studientagen teil.
Zwei Pflichtstudientage beschäftigen sich mit den Themen „Verfassung, kirchliche Verfassung und Kirchengemeindeordnung“ bzw. „Grundlagen von Verwaltung und Haushaltsführung“.
Ein weiterer verpflichtender Studientag wird vor Ort von Ihrer Kirchenkreisverwaltung organisiert. Die Kirchenkreisverwaltung Ihres Kirchenkreises wird dazu mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Den vierten Studientag können Sie entsprechend der Anforderungen ihrer Gemeinde wählen. Wir bieten pro Jahr etwa fünf Studientage mit folgenden Themen an:
- Friedhofswesen
- Kindertagesstätten in Hamburg/in Schleswig-Holstein
- Kirchliches Bauwesen
- Klimaschutz und Klimagerechtigkeit im Alltag einer Kirchengemeinde
- Medienrecht
- Personal und Recht
- Records Management (Aktenführung, Ablage, Archiv)
Die Studientage werden an verschiedenen Orten innerhalb der Nordkirche oder digital abgehalten und beziehen sich teils auf regionale Gegebenheiten.
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Supervision
Innerhalb der Probedienstzeit nehmen Pastorinnen und Pastoren an einer Gruppensupervision teil (mindestens 6 Treffen pro Jahr). Die Gruppen müssen von einer in der Nordkirche anerkannten Supervisorin/einem Supervisor bzw. Coach geleitet werden. Ziel der Gruppensupervision ist es, die Belange des Berufsanfangs und die eigene pastorale Rolle unabhängig zu reflektieren – was im Rahmen einer Teamsupervision im pfarramtlichen Team vor Ort nicht erfolgen kann. Daher kann eine Teamsupervision nicht als Gruppensupervision für die Erlangung der Anstellungsfähigkeit anerkannt werden.
Aktuelle Listen zu SupervisorInnen, Gruppen und Informationen erhalten Sie unter www.institutionsberatung.de Gern können Sie sich auch an die Studienleitungen wenden.
Supervisions- bzw. Coachinggruppen können sowohl von einer Supervisorin/einem Supervisor als auch von Teilnehmenden ins Leben gerufen werden.
Im Probedienst müssen Pastorinnen/
Rahmenvereinbarung für Supervision (Word-Datei).
Am Ende des Probedienstes lassen Sie sich die Teilnahme von Ihrem Supervisor, Ihrer Supervisorin auf dem folgenden Formular bescheinigen und reichen es gemeinsam mit den übrigen Fortbildungsnachweisen im Personaldezernat des Landeskirchenamtes ein:
Teilnahmebescheinigung von Gruppen- oder Teamsupervision/-coaching im Rahmen der Fortbildung in den ersten Amtsjahren (FEA).
Nehmen Sie nach Beendigung der Probedienstzeit weiterhin an Supervision teil, müssen Sie diese beantragen.
Hinweise für das Zuschussverfahren (institutionsberatung.de)
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Coaching
Im Verlauf des Probedienstes sind pastorale Personen im Probedienst verpflichtet, pro Jahr mindestens an fünf von zehn angebotenen Gruppen-Coachings (mehrheitlich digital, Zeitrahmen ca. 90 Min.) teilzunehmen. Eine aktuelle Liste finden Sie bald hier.
Einzelcoaching
Einzelcoaching ist nach Anfrage grundsätzlich immer möglich. Besonders hilfreich erscheint ein Besuch im zweiten Amtsjahr Ihres Probedienstes. Sie können auf Wunsch von einer Studienleiterin/einem Studienleiter in Ihrer Gemeinde zur Beratung vor Ort besucht werden. Als Zäsur in der Mitte der Probedienstzeit eröffnet der Besuch die Möglichkeit, die Erfahrungen des Anfangs in konzentrierter Weise zu reflektieren, etwa die eigene Rolle in der Gemeinde oder in der Region, Herausforderungen der Gemeindesituation, Konfliktfelder in der Arbeit, Spiritualität im Alltag oder die eigene Lebensbalance.
Des Weiteren kann daran anknüpfend ein Blick auf die zweite Hälfte der Probedienstzeit hilfreich sein, um weiterführende Perspektiven hinsichtlich der Arbeit in der Gemeinde, der eigenen weiteren Entwicklung und der gewünschten Fortbildungen zu entwickeln. Der genaue Zeitrahmen für Einzelcoachings wird individuell vereinbart.