Hier finden Sie Informationen zu den Fortbildungen in den ersten Amtsjahren.


Alle Kurse des Pastoral­kollegs stehen Ihnen offen.

Als Pastorin oder Pastor im Probe­dienst in der Nord­kirche nehmen Sie laut Rechtsverordnung an Fort­bildungen in den ersten Amts­jahren (FEA) teil. Die neue Gesetzesvertretende Rechts­verordnung ist noch jung. Sie umfasst die Teilbereiche Kurse (Pflichtkurse und Wahlkurse), Studientage, Supervision und Coaching.

Das Pastoral­kolleg bietet Ihnen mit viel­fältigen Kursen, Studien­tagen und Bera­tungs­angeboten die Möglich­keit, sich in Ihren ersten Amts­jahren weiter zu quali­fizieren und Ihre pasto­rale Arbeit zu reflek­tieren. Unsere Studienleitungen besuchen Sie im Rahmen Ihres Dienstbeginns vor Ort. Außer­dem unter­stützen wir Sie bei der Suche nach einer Super­visions­gruppe oder nach Geist­licher Beglei­tung und bieten auf Wunsch Einzelcoachings an.


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Kurse und Kollegs

Zur Erlangung der Anstellungsfähigkeit ist die Teilnahme an insgesamt sechs Kurswochen nachzuweisen – jeweils drei Pflichtkurse und drei Wahlkurse.

Pflichtkurse

Das Pastoralkolleg bietet drei einwöchige Pflichtkurse an, die thematisch auf die Belange des Dienstbeginns zugeschnitten sind.

Im Verlauf des ersten Amtsjahres werden zwei Kurse als verpflichtend vorausgesetzt:

  • Leiten im Konflikt und
  • Gemeindeentwicklung interprofessionell.

Der Kurs „Leiten im Konflikt“ bietet die Möglichkeit, sich mit den eigenen Leitungskompetenzen im komplexen Sozialgefüge einer Gemeinde auseinanderzusetzen, sowie die persönlichen Herausforderungen der pastoralen Rolle zu identifizieren. Was wird von mir erwartet? Welche Vorstellungen habe ich selbst? Wie kann ich Grenzen benennen, und gleichzeitig meine Gaben entfalten?

Der Kurs „Gemeindeentwicklung interprofessionell“ baut auf dem Kurs zur Gemeindeentwicklung aus dem Vikariat auf und widmet sich insbesondere der interprofessionellen Perspektive. Was wird gebraucht, was ist dran? Welche Anliegen bringe ich ein – welche bringen andere mit? Wie begünstige ich eine Kultur, die Chancen und Ressourcen sichtbar macht? Wie sieht ein Bild der Kirche von morgen aus, das Hoffnung gibt?

Im zweiten oder dritten Amtsjahr wird der Kurs „In voller Fahrt“ belegt, für den zwischen mehreren Terminen gewählt werden kann. Darin behandeln wir Themen, die für das Leben und Arbeiten als Pastor:in wichtig sind: Leitung, Prävention von sexualisierter Gewalt, Arbeitsorganisation, Salutogenese und die Dimension Nähe und Distanz.

Anmeldung zu den Pflichtkursen

Bitte melden Sie sich per Mail bei linda.pinnecke@pastoralkolleg-rz.de für die Pflichtkurse an.
Bitte denken Sie daran, mögliche Bedarfe an Kinderbetreuung zu benennen und uns etwaige Allergien und Essenswünsche mitzuteilen.
 

Wahlkurse

Dazu kommen drei anzurechnende einwöchige Wahlkurse, von denen nach Antragstellung einer von einem anderen Anbieter stammen darf. Die Wahlkurse können Sie aus dem gesamten Programm auswählen, wobei mindestens ein Kurs dem Schwerpunkt 2 zugeordnet werden muss. Zwei halbwöchige Kollegs können als eine Kurswoche angerechnet werden.

Für welchen Schwerpunkt­bereich ein Kurs angerechnet werden kann, ist bei der jeweiligen Ausschreibung gekennzeichnet.

Schwerpunkt 1: Berufsbiographie und Leitungshandeln

Schwerpunkt 2: Ökumenische und gesell­schaftliche Dimension kirch­lichen Handelns

(Ökumene, Diakonie, Kirche in der Arbeits­welt, Kultur­theologie, Gemein­wesenarbeit)

Schwerpunkt 3: Kern­bereiche pastoralen Handelns in der Orts­gemeinde

(Gottes­dienst und Kasualien, Seelsorge, Bildung und Theologie, Gemeinde­entwicklung und Gemeinde­pädagogik)


Studientage

In der Probe­dienst­zeit nehmen Sie an mindestens vier Studien­tagen teil.

Zwei Pflichtstudientage beschäftigen sich mit den Themen „Verfassung, kirchliche Verfassung und Kirchengemeindeordnung“ bzw. „Grundlagen von Verwaltung und Haushaltsführung“.

Ein weiterer verpflichtender Studientag wird vor Ort von Ihrer Kirchenkreisverwaltung organisiert. Die Kirchenkreisverwaltung Ihres Kirchenkreises wird dazu mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Den vierten Studientag können Sie entsprechend der Anforderungen ihrer Gemeinde wählen. Wir bieten pro Jahr etwa fünf Studien­tage mit folgenden Themen an:

  • Friedhofs­wesen
  • Kinder­tages­stätten in Hamburg/in Schles­wig-­Holstein
  • Kirchliches Bauwesen
  • Klima­schutz und Klima­gerechtig­keit im All­tag einer Kirchen­gemeinde
  • Medien­recht
  • Personal und Recht
  • Records Management (Aktenführung, Ablage, Archiv)

Die Studien­tage werden an ver­schie­denen Orten inner­halb der Nord­kirche oder digital abge­halten und beziehen sich teils auf regio­nale Gegeben­heiten.


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Supervision

Innerhalb der Probe­dienst­zeit nehmen Pasto­rinnen und Pasto­ren an einer Gruppen­supervision teil (mindestens 6 Treffen pro Jahr). Die Gruppen müssen von einer in der Nord­kirche anerkannten Supervisorin/einem Supervisor bzw. Coach geleitet werden. Ziel der Gruppensupervision ist es, die Belange des Berufsanfangs und die eigene pastorale Rolle unabhängig zu reflektieren – was im Rahmen einer Teamsupervision im pfarramtlichen Team vor Ort nicht erfolgen kann. Daher kann eine Teamsupervision nicht als Gruppensupervision für die Erlangung der Anstellungsfähigkeit anerkannt werden.

Aktuelle Listen zu SupervisorInnen, Gruppen und Informationen erhalten Sie unter www.institutionsberatung.de Gern können Sie sich auch an die Studienleitungen wenden.

Supervisions- bzw. Coaching­gruppen können sowohl von einer Super­visorin/einem Super­visor als auch von Teil­nehmen­den ins Leben gerufen werden.

Im Probe­dienst müssen Pasto­rinnen/Pasto­ren Gruppen­super­vision oder -coaching nicht eigens bean­tragen. Sie schicken vor Beginn der Super­vision die zwischen Super­visand/in und Super­visor/in geschlos­sene Rahmen­verein­barung dem Landes­kirchen­amt, Dezernat Kirche und Gesell­schaft zur Kenntnis:
Rahmenvereinbarung für Supervision (Word-Datei).

Am Ende des Probedienstes lassen Sie sich die Teilnahme von Ihrem Supervisor, Ihrer Supervisorin auf dem folgenden Formular bescheinigen und reichen es gemeinsam mit den übrigen Fortbildungsnachweisen im Personaldezernat des Landeskirchenamtes ein:
Teil­nahme­bescheini­gung von Gruppen- oder Team­supervision/-coaching im Rahmen der Fort­bildung in den ersten Amtsjahren (FEA).

Nehmen Sie nach Beendigung der Probe­dienst­zeit weiter­hin an Super­vision teil, müssen Sie diese bean­tragen.
Hinweise für das Zuschuss­verfahren (institutionsberatung.de)


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Coaching

Im Verlauf des Probedienstes sind pastorale Personen im Probedienst verpflichtet, pro Jahr mindestens an fünf von zehn angebotenen Gruppen-Coachings (mehrheitlich digital, Zeitrahmen ca. 90 Min.) teilzunehmen. Eine aktuelle Liste finden Sie bald hier.

Einzelcoaching

Einzelcoaching ist nach Anfrage grundsätzlich immer möglich. Besonders hilfreich erscheint ein Besuch im zweiten Amtsjahr Ihres Probe­dienstes. Sie können auf Wunsch von einer Studien­leiterin/einem Studien­leiter in Ihrer Gemeinde zur Beratung vor Ort besucht werden. Als Zäsur in der Mitte der Probedienstzeit eröffnet der Besuch die Möglichkeit, die Erfahrungen des Anfangs in konzentrierter Weise zu reflektieren, etwa die eigene Rolle in der Gemeinde oder in der Region, Heraus­forderungen der Gemeinde­situation, Konflikt­felder in der Arbeit, Spiritu­alität im Alltag oder die eigene Lebens­balance.

Des Weiteren kann daran anknüpfend ein Blick auf die zweite Hälfte der Probe­dienstzeit hilf­reich sein, um weiter­führende Perspek­tiven hinsicht­lich der Arbeit in der Gemeinde, der eigenen weiteren Entwicklung und der gewünschten Fort­bildungen zu entwickeln. Der genaue Zeit­rahmen für Einzel­coachings wird individuell vereinbart.